Organisatorisches
7.1 Zeitplan
- Mitte Juli: Anmeldeschluss für den Studiengang Bachelor- oder Master der Orthopädie- und Rehabilitationstechnik
- Ab Mitte August: Aufnahmegespräche und Studienplatzvergabe
Studien- jahre |
September | Oktober | November | Dezember | Januar | Februar | |||||||||||||||||||
WiSe | |||||||||||||||||||||||||
ML | 1 | BUFA ML-2. Hj | ML-Teil 3+4 | ||||||||||||||||||||||
2 | ML-2. Hj | MP-Teil 1 | |||||||||||||||||||||||
Bachelor | 1 | BP3 | BP4a | BP1a | BP2a | BP4b | BP1b | BP2b | |||||||||||||||||
2 | BP17, BP18, BP19 | ||||||||||||||||||||||||
3 | BP5, BP6, BP7, BP8 | BP17, BP18, BP19 | BP10 | ||||||||||||||||||||||
4 | BP5, BP6, BP7, BP8 | ||||||||||||||||||||||||
Master | 1 | MP1 | MP3 | MP4 | |||||||||||||||||||||
2 | MP10 | MP11 | MP2 | ||||||||||||||||||||||
3 | MP9 | ||||||||||||||||||||||||
Studien- jahre |
März | April | Mai | Juni | Juli | August | |||||||||||||||||||
SoSe | |||||||||||||||||||||||||
ML | 1 | ML-Teil 3+4 | ML-NW | BUFA ML-1. Hj | |||||||||||||||||||||
2 | |||||||||||||||||||||||||
Bachelor | 1 | ||||||||||||||||||||||||
2 | BP9 | BP13, BP14, BP15, BP16 | BP12 | ||||||||||||||||||||||
3 | BP11 | BP21 | BP20a | BP20b | BP22 | ||||||||||||||||||||
4 | BT | ||||||||||||||||||||||||
Master | 1 | ||||||||||||||||||||||||
2 | MP8 | MP5 | MP7 | MP6 | |||||||||||||||||||||
3 | MT | ||||||||||||||||||||||||
Musterstudienverlaufsplan
BP1 | Medizinisch-therap. Grundl | ML | BP14 | Orthesen/Bandagen | MP1 | Medizin und Therapie 1 | ||||
BP2 | Biomechanik/Grundlagen | ML | BP15 | Prothesen | MP2 | Biomechanik/Orthetik | ||||
BP3 | Einführung ins wiss. Arbeiten | ML | BP16 | Reha/Sitzschalen | MP3 | Biomedizinische Messtechnik | ||||
BP4 | Semesterarbeit 1 | ML | BP17 | Orthesenversorgung | MP4 | Ingenieurwissenschaften 1 | ||||
ML | BP5 | Rechnungswesen | ML | BP18 | Prothesenversorgung | MP5 | Medizin und Therapie 2 | |||
ML | BP6 | Grundlagen BWL | ML | BP19 | Rehatechnik | MP6 | Biomechanik/Prothetik | |||
ML | BP7 | Arbeitspädagogik | BP20 | Messtechnik 2 (Höm.) | MP7 | Ingenieurwissenschaften 2 | ||||
BP8 | Semesterarbeit 2 | BP21 | Steuerungstech./Signalver. | MP8 | Projektarbeit | |||||
BP9 | Natur- und ing.wiss. Grundl. | BP22 | Semesterarbeit 4 | MP9 | Biomechanik/Rehatechnik | |||||
BP10 | Messtechnik 1 (Feld.) | BPT | Bachelor-Thesis | MP10 | Master-Seminar | |||||
BP11 | Biomechanik/Gelenke | MP11 | Master-Studienarbeit | |||||||
BP12 | Semesterarbeit 3 | MT | Master-Thesis | |||||||
ML | BP13 | Medizinisch-therap. Gr. 2 | MAK | Master-Abschlusskolloquium |
Das Vollzeitstudium zum Bachelor der Orthopädie- und Rehabilitationstechnik umfasst einen Workload von 900 Stunden pro Semester. Als Präsenzzeiten am Studienort Bundesfachschule müssen 200-240 Stunden für Vorlesungen und Übungen eingeplant werden. In etwa den gleichen Stundenumfang erfordern die Praktika und Übungen, die am Studienort OTW (Orthopädie-Technik-Werkstatt) themenbezogen durchgeführt werden. Zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, zum Erstellen der Hausarbeiten und zur Vorbereitung auf die Prüfungen muss ein Arbeitsvolumen von ca. 450 Stunden pro Semester eingeplant werden. Die Zeiten des Selbststudiums sind weitgehend frei planbar. Die Ausübung einer über die Praktikumsphasen hinausgehenden beruflichen Tätigkeit ist von den individuellen Voraussetzungen des Studierenden abhängig und bei Ausnutzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen durchaus möglich.
7.2 Anmeldung, Aufnahmegespräch
Um eingeschrieben zu werden, müssen die Studiengangbewerber zuerst form- und fristgerecht bis zum 15.07. einen Studienplatzantrag bei der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Einladung zum Aufnahmegespräch.
Das ca. 30-minütige Aufnahmegespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei ist es der BUFA wichtig, die bisherigen beruflichen Schwerpunkte, die beruflichen Ziele sowie die Erwartungen der Interessenten an das Studienangebot Orthopädie- und Rehabilitationstechnik kennenzulernen. Die Teilnehmer können so konkrete Hinweise zur Vorbereitung auf das Studium und für einen individuell abgestimmten Weg zum Erreichen der angestrebten Qualifikation erhalten.
Die Studienbewerber haben ihrerseits die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und ihre Vorstellungen von der angestrebten Weiterbildung und den Anforderungen zu konkretisieren. Die Immatrikulation erfolgt nach dem Aufnahmegespräch bei der Fachhochschule Dortmund.
7.3 Kooperationspartner und Status der Studierenden
Der Studiengang Orthopädie- und Rehabilitationstechnik wird als Franchise-Studiengang der Fachhochschule Dortmund durch die Bundesfachschule durchgeführt. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch die Bundesfachschule in Kooperation mit der Fachhochschule Dortmund, der Orthopädischen Klinik des Klinikums Dortmund und der Handwerkskammer Dortmund. Der Fachbereich Informations- und Elektrotechnik der FH-Dortmund richtet in Abstimmung mit der Bundesfachschule die Prüfungsausschüsse ein. Die FH-Dortmund verleiht nach der erfolgreichen Ablegung aller nach der Bachelor- bzw. Master-Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen den Hochschulgrad Bachelor of Engineering bzw. Master of Engineering.
Die Bundesfachschule ist für die Vorauswahl der Teilnehmenden und die Vorprüfung der Hochschulzugangsberechtigung sowie der Zulassungsvoraussetzungen verantwortlich. Alle Teilnehmenden des Studienprogrammes werden als Studierende bei der FH Dortmund eingeschrieben.
Gemäß § 1 Abs. 7 der Einschreibungsordnung der FH-Dortmund (www.fh-dortmund.de/de/hs/servicebe/verw/dezernate/v/studium/ordnungen/allgemein/Einschreibungsordnung_Neufassung_10-07-12.pdf) werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Franchise-Studiengang während ihrer Teilnahme an der Vorbereitung und der Prüfung als Studierende eingeschrieben. Die Einschreibung hat die Nutzung der Einrichtungen Mensa, Bibliothek etc. zur Folge. Für die Franchise-Studierenden gilt auf Grundlage entsprechender Verträge bzw. Regelungen aktuell Folgendes:
Sie zahlen kein Semesterticket und haben damit aber auch nicht die Möglichkeit, den ÖPNV in NRW auf dieser Grundlage zu nutzen. Die Option eines freiwilligen Erwerbs gibt es nicht.
Der AStA verzichtet seit dem Jahr 2010 zugunsten der Franchise-Studierenden auf seinen Beitrag. Auch das Studierendenwerk hat 2010 entschieden, auf den Beitrag der Franchise-Studierenden zu verzichten. Eine Gebühr für die Einschreibung selbst wird durch die BUFA-Studiengebühren erhoben und an die FH-Dortmund weitergeleitet.
Die Befreiung von den Beiträgen für das Studentenwerk und den AStA hat nicht zur Folge, dass der Service nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann. Eine Nutzung sämtlicher Einrichtungen ist wie für die anderen Studierenden möglich. Einen Nachteil haben Franchise-Studierende nur im Bereich des Semestertickets, das sie nicht erwerben können.
Die Fragen der Krankenversicherung werden bestimmt durch das Arbeitsverhältnis der Studierenden. Der Beitrag richtet sich nach dem Verdienst der Studierenden. Nähere Infos zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sofern parallel zum Studium kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, gelten die allgemeinen Regelungen zur Krankenversicherungspflicht im Studium. Allgemeine Informationen der FH Dortmund dazu erhalten Sie unter: www.fh-dortmund.de/de/studi/studbuero/exma_berul_rueck.php.
7.4 Prüfungen und Prüfungsausschüsse
Der Fachbereich Informations- und Elektrotechnik der FH Dortmund richtet die Prüfungsausschüsse ein, die die Prüfungsplanung vornehmen. Die Prüfungstermine werden durch die Prüfungsausschüsse koordiniert und festgelegt, sodass eine Überschneidung von Prüfungen ausgeschlossen ist. Der Prüfungsausschuss arbeitet sehr eng mit der Bundesfachschule zusammen. Die Bundesfachschule bereitet gemäß den Prüfungsordnungen der FH Dortmund auf die Prüfungen vor und ist verantwortlich für die Prüfungsverwaltung und -organisation.
Die Modulprüfungen sind schriftliche Klausurarbeiten, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Referate und Portfolioprüfungen oder projektbezogene Arbeiten mit Dokumentation und deren Präsentation mit einer mündlichen Prüfung. Bei der Festlegung der Prüfungsformen in den Prüfungsordnungen und ihrer Spezifizierung in den Modulhandbüchern wurde eine möglichst große Varianz gewählt.
Zu jedem Modul wird im Semester eine abschließende Modulprüfung angeboten. Während des Semesters sind semesterbegleitende Prüfungsleistungen vorgesehen. Es wird gewährleistet, dass Studierende, die eine im Regelverlauf vorgesehene Modulprüfung nicht bestanden haben, diese direkt im darauf folgenden Semester wiederholen können.
Semesterbegleitende Prüfungen werden in enger Zusammenarbeit zwischen Prüfungsausschuss und Modulbeauftragten bzw. –verantwortlichen geplant. Die Prüfungszeiträume für semesterabschließende Prüfungen liegen in der Regel zwei bis drei Wochen nach der letzten Präsenzphase (z.B. Mitte/Ende Juli im Sommersemester).
Studienverlauf, Prüfungsanforderungen, Nachteilsausgleich sowie Anerkennungsverfahren sind in der Bachelor- und Master-Prüfungsordnung geregelt. Diese sind öffentlich auf der Studiengangseite und den zentralen Seiten der Fachhochschule Dortmund einsehbar.
7.5 Gebühren und Fördermöglichkeiten
7.5.1 Studiengebühren
BUFA Meisterlehrgang |
Bachelor | Ergänzungs- studium |
Meister- module |
Master | |
Anmeldegebühr/ Immatrikulationsgebühr |
190,- € | 190,- € | 190,- € | 210,- € | |
Verwaltungskostenbeitrag je Studienjahr | 120,- €/ Stud.J |
120,- €/ Stud.J |
120,- €/ Stud.J |
||
Studiengebühr: 1. Sem. | 1.550,- € | 1.550,- € | 3.000,- € | ||
2. Sem. (3+4) | s. Gebühr der HWK |
1.750,- € | 3.000,- € | ||
3. Sem. (NW) Teil 1 Teil 2 |
390,- € 390,- € |
1.550,- € | 1.160,- – 1.550,-€ |
2.500,- € | |
4. Sem. (BUFA I) | 4.780,- € | 5.500,- € inkl. Messtech. 2 |
1.760,- € | 2.000,- € | |
5. Sem. (BUFA II) | 9.100,- € | 5.500,- € Modul P, O, Reha |
1.760,- € je Modul |
||
6. Sem. | 1.250,- € | 1.250,- € | |||
Prüfungsgebühr OIB/OIM | 1.500,- € | 660,- € | 1.200,- € | ||
Gebühren für die Meisterprüfung der HWK Dortmund. |
1.165,-€ (Teile 1-4) |
||||
Teil I Teil II Teil I + II Teil III Teil IV Teil III + IV |
400,- € 255,- € 655,- € 255,- € 255,- € 510,- € |
400,– € | |||
Σ Studiengebühren bei Regelstudienzeit | 13.880,- € | 18.600,- € | 3.960,- – 4.350,- € |
3.520,- – 7.040,- € |
10.500,- € |
Stand Mai 2016
7.5.2 Fördermöglichkeiten
BAföG
Die Förderfähigkeit nach BAföG ist ausgeschlossen, sofern die Studierenden nicht überwiegend (also mehr als 20 h die Woche) studieren. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 5 BAföG in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Förderung nur dann geleistet wird, wenn die Ausbildung (im weiteren Sinne wie auch die Hochschulausbildung) die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
Studienstiftung Orthopädie- und Rehatechnik, Stipendienfonds
Freiheit ist ein zentraler Wert. Die Freiheit der Lebensgestaltung, die Freiheit der Berufswahl, die Freiheit der Weiterentwicklung setzen Eigenverantwortung und die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen voraus. Nicht der soziale Rahmen oder das Einkommen der Eltern soll dabei eine Rolle spielen. Die Ökonomisierung der Bildung ist den Erfordernissen der Wissensgesellschaft nicht angemessen. Um fachliche und persönliche Exzellenz zu fördern, hat die Firma medi einen Förder- und Stipendienfonds für Studierende der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik zur Verfügung gestellt, der inzwischen durch die Firma Teufel, die FOT und viele andere erweitert wurde. Bei Bedarf können Studierende einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Über die Mittelvergabe entscheidet ein Fachgremium.
Verantwortung und Nachhaltigkeit sind zwei weitere zentrale Merkmale des Stipendienfonds. Die Höhe des beauftragten Darlehens bestimmen die Antragsteller bis zu einer Obergrenze von 3.000,– Euro selbst. Aus dem Fördertopf wird entsprechend den vorhandenen Mitteln ein Darlehen gewährt. Nach Beendigung des Studiums wird das Darlehen in Raten zurückgezahlt. So wird der Topf für die nächste Generation von BUFA-Studierenden wieder aufgefüllt und es entstehen keine Abhängigkeiten.
Im Jahr 2015 wurde der Stipendienfonds in eine selbständige Stiftung umgewandelt. Der Stiftungsrat entscheidet über die Anträge.
Antrag:
Die Antragstellung erfolgt formlos unter Angabe der Darlehenshöhe und einer kurzen Begründung an die Leitung der BUFA. Sie ist auch vor dem Studienbeginn möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ot-bufa.de oder telefonisch (0231 5591-510, Frau Seuster).
Münch-Stiftung
Die Familienstiftung von Thomas und Erika Münch hat sich unter anderem die Aufgabe gestellt, Wissenschaft und Forschung in der Orthopädie-Technik zu fördern und Studierende an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik zu unterstützen.
Dazu stellt die Münch-Stiftung ein Darlehen zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
TERM@muench-hahn.de
Weitere Fördermöglichkeiten
Nach Abschluss des ersten Bachelor-Studienjahres besteht generell die Möglichkeit, einen Bildungskredit der KfW zu beantragen. Nähere Infos finden Sie unter www.bva.bund.de/DE/Themen/Bildung/Bildungskredit/bildungskredit-node.html.
Auch die Fachhochschule vergibt Stipendien in Kooperation mit dem Deutschland-Stipendienprogramm. Nähere Infos zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.fh-dortmund.de/de/studi/Berat/studBeitrag/infos_fuer_studierende.php.
Nähere Infos zu diesen und eventuell auch zu anderen Fördermöglichkeiten können Sie bei der Studienberatung der FH Dortmund, Studienberaterin Frau Hensel, (www.fh-dortmund.de/de/addresses/Hensel_Katja.php) erhalten.
7.6 Wohnen in Dortmund
Bei der Suche nach Ihrer Wohnung für die Zeit an der Bundesfachschule sind wir Ihnen gerne
behilflich.
Das Internet bietet einige interessante Vermittlungsadressen für den Wohnort Dortmund in jeder Preisklasse z. B.: www.immowelt.de, www.immobilienscout24.de, www.immonet.de.
Vergleichsweise günstig ist das Wohnen im Kolpinghaus mit Halb- oder Vollpension, im Internat der Handwerkskammer Dortmund oder im Carl Duisberg Gästehaus. Jedes dieser Häuser hat seinen eigenen Charakter. Eine persönliche Besichtigung ist auf jeden Fall zu empfehlen. Nähere Informationen unter: www.handwerkskammer-dortmund.de, www.cdc.de, www.lvb.westfalen.jugendherberge.de/dortmund/
Weitere Informationen zum Wohnungsmarkt finden Sie auch in den regionalen Tageszeitungen sowie dem wöchentlich erscheinenden Stadtanzeiger.
Adressen hierfür sind z. B.: www.ruhr-nachrichten.de, www.derwesten.de, www.waz.de, www.wochenkurier.de, www.reviermarkt.de, www.immob-schneider.de
7.7 Wegbeschreibung
Aus dem Süden kommend:
A 45 (Autobahn von Frankfurt/Siegen). A 1 (Autobahn von Köln/Wuppertal)
Am Westhofener Kreuz Richtung Dortmund (A44/B1). Der B1 Richtung Dortmund Stadtmitte folgen bis zur Abfahrt B54. Hier Richtung Dortmund Innenstadt einordnen und abbiegen (Ruhrallee). Jetzt dem Straßenverlauf geradeaus folgen, über den Wallring hinaus bis zum Beginn der Fußgängerzone (ca. 1,5 km).
Rechts in die Viktoriastraße, zweite Straße links in die Schliepstraße. Die Bundesfachschule
ist das Eckhaus Schliepstr./Neben dem Brand.
Haupteingang: Neben dem Brand, Nebeneingang: Schliepstraße 6.
Parkmöglichketen:
Tiefgarage am Friedensplatz, Südwall 2
Fina-Parkhaus, Kuckelke 3
Aus dem Norden/Osten kommend:
A 44 (Autobahn von Kassel)
A 1 (Autobahn von Bremen/Münster)
Am Kamener Kreuz Richtung Dortmund bis zur B1. Der B1 Richtung Dortmund Stadtmitte folgen bis zur Abfahrt B54 Ausfahrt Stadtmitte/Do.-Hörde. Dann Richtung Stadtmitte, immer geradeaus (Ruhrallee) bis zum Wallring, dann s. oben.
Aus dem Westen kommend:
B 1 (von Essen/Bochum)
Zweite Abfahrt Dortmund Stadtmitte = B 54 geradeaus bis zum Wallring, dann siehe oben.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn: Linie U47 bis Haltestelle Stadtgarten
S-Bahn: Linie S4 bis Haltestelle Stadthaus oder Linie S2 bis Do. Hauptbahnhof
(siehe Stadtplan)