FAQ´s - Studiengang Orthopädie- und Rehabilitationstechnik
Zulassungsfragen
- Abgeschlossene Berufsausbildung zur Orthopädietechnik-Mechanikerin bzw. zum Orthopädietechnik-Mechaniker + Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Abitur, Fachabitur oder 3 Jahre Berufserfahrung im Orthopädietechniker-Handwerk.
- Alternativ Meisterin bzw. Meister im Orthopädietechniker-Handwerk; hier können Prüfungsleistungen als Studiengangsleistungen anerkannt werden. Die Festlegung erfolgt im Aufnahmegespräch.
- Orthopädieschuhtechniker-Gesellinnen und Orthopädieschuhtechniker-Gesellen können mit dem Nachweis einer 3-jährigen Berufspraxis in der Orthopädietechnik zum Bachelor-Studium der Orthopädie- und Rehabilitationstechnik zugelassen werden.
- Orthopädieschuhtechniker-Meisterinnen und Orthopädieschuhtechniker-Meister mit Erfahrungen in der Orthopädietechnik können zum Bachelor-Studium der Orthopädie- und Rehabilitationstechnik zugelassen werden.
- Studierende aus dem Ausland müssen äquivalente Abschlüsse und Sprachkenntnisse nachweisen.
- Aufgrund der Praxisintegration ist außerdem der Nachweis eines bestehenden Arbeits-/Praktikumsverhältnisses mit einem Orthopädietechnik-Unternehmen erforderlich
Für Anwärter/innen mit beruflicher Qualifikation gelten Sonderregelungen. So können beispielsweise bis zu 50% der Studiengangsinhalte bei einer Meisterqualifikation anerkannt werden. Die Festlegung der Anrechenbarkeit erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und wird im Aufnahmegespräch mit dem Anwärter/ der Anwärterin durchgesprochen.
- Führungskräfte in der mittleren Leitungsebene von Sanitätshäusern
- Führungskräfte in den ambulanten und klinischen Einrichtungen der Hilfsmittelversorgung
- Forschungseinrichtungen zur technischen/klinischen Prüfung von Hilfsmitteln
- Leitungsfunktionen in der orthopädischen Industrie
- Leitungsfunktionen in Berufsverbänden
- Entwicklungsprojekte bei mittelständischen orthopädietechnischen Unternehmen, die ihre Patienten mit hochfunktionalen mechatronischen Hilfsmittelsystemen versorgen
- modellbasierte Hilfsmittelentwicklung zur Optimierung der Adaption von Hilfsmitteln am Patienten
- Begleitung der frühen Phase des Entwurfs intelligenter technischer Systeme als System Engineer
- Ingenieurdienstleistungen und Beratung für Kunden aus der Hilfsmittelbranche oder für die klassischen Akteure des Gesundheitsmarktes
- Entwicklung und Beratung im Bereich des Evidenznachweises hochkomplexer Hilfsmittelversorgungen
- Projektmanagement für die Entwicklung individualisierter Hilfsmittelsysteme bei Industrieunternehmen, Kostenträgern oder Dienstleistungsunternehmen
- Leitungsfunktionen bei Krankenkassen und sonstigen Sozialversicherungsträgern
- Forschung und Lehre, Berufsschullehrer
Bafög
Die Förderfähigkeit nach BAföG ist ausgeschlossen, sofern die Studierenden nicht überwiegend (also mehr als 20 h die Woche) studieren. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 5 BAföG in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Förderung nur dann geleistet wird, wenn die Ausbildung (im weiteren Sinne wie auch die Hochschulausbildung) die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
Studienstiftung Orthopädie- und Rehatechnik, Stipendienfond
Um fachliche und persönliche Exzellenz zu fördern, hat die Firma medi einen Förder- und Stipendienfond für Studierende der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik zur Verfügung gestellt, der inzwischen durch die Firma Teufel, die FOT, die Firma BASKO und viele andere erweitert wurde. Bei Bedarf können Studierende einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Über die Mittelvergabe entscheidet ein Fachgremium. Verantwortung und Nachhaltigkeit sind zentrale Merkmale des Stipendienfonds. Die Höhe des beantragten Darlehens bestimmen die Antragsteller bis zu einer Obergrenze von 3.000,- Euro selbst. Aus dem Fördertopf wird entsprechend den vorhandenen Mitteln ein Darlehen gewährt. Nach Beendigung des Studiums wird das Darlehen in Raten zurückgezahlt. So wird der Topf für die nächste Generation von BUFA-Studierenden wieder aufgefüllt und es entstehen keine Abhängigkeiten.Im Jahr 2015 wurde der Stipendienfond in eine selbstständige Stiftung umgewandelt. Der Stiftungsrat entscheidet über die Anträge.
Antrag:Die Antragstellung erfolgt formlos unter Angabe der Darlehenshöhe und einer kurzen Begründung an die Leitung der BUFA. Sie ist auch vor dem Studienbeginn möglich.Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ot-bufa.de oder telefonisch (0231 5591-510, Frau Seuster).
Münch-Stiftung
Die Familienstiftung von Thomas und Erika Münch hat sich unter anderem die Aufgabe gestellt, Wissenschaft und Forschung in der Orthopädietechnik zu fördern und Studierende an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik zu unterstützen.
Dazu stellt die Münch-Stiftung ein Darlehen zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: TERM@muench-hahn.de
Weitere Fördermöglichkeiten
Nach Abschluss des ersten Bachelor-Studienjahres besteht generell die Möglichkeit, einen Bildungskredit der KfW zu beantragen. Nähere Infos finden Sie unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/
Auch die Fachhochschule vergibt Stipendien in Kooperation mit dem Deutschlandstipendienprogramm. Nähere Infos zu den Voraussetzungen finden Sie unter
Nähere Infos zu diesen und eventuell auch zu anderen Fördermöglichkeiten erhalten Sie ebenfalls bei der Studienberatung der FH Dortmund: Studienberaterin Frau Hensel (https://www.fh-dortmund.de/personen/Katja-Hensel/index.php ).
Gibt es eigene Labore und Werkstätten?
Die Räumlichkeiten der BUFA sowie die Ausstattung des Labors für Messtechnik und Bewegungsanalyse sind durch regelmäßige Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen auf dem neuesten Stand der Technik.
Die Werkstätten und das Labor sind für Arbeitsgruppen mit jeweils acht Teilnehmern und die Gips- und Anproberäume zusätzlich mit jeweils vier Patientenplätzen ausgestattet. Handwerkszeug, benötigte Maschinen sowie persönliche Schutzausrüstung stehen zur Verfügung und werden jedem Teilnehmer vor Kursbeginn ausgehändigt.
Die Räumlichkeiten stellen somit eine optimale Lernumgebung für Studierende und Unterrichtende dar.
Die Modulprüfungen sind schriftliche Klausurarbeiten, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Referate und Portfolioprüfungen oder projektbezogene Arbeiten mit Dokumentation und deren Präsentation mit einer mündlichen Prüfung. Bei der Festlegung der Prüfungsformen in den Prüfungsordnungen und ihrer Spezifizierung in den Modulhandbüchern wurde eine möglichst große Varianz gewählt.
Zu jedem Modul wird im Semester eine abschließende Modulprüfung angeboten. Während des Semesters sind semesterbegleitende Prüfungsleistungen vorgesehen. Es wird gewährleistet, dass Studierende, die eine im Regelverlauf vorgesehene Modulprüfung nicht bestanden haben, diese im direkt darauf folgenden Semester wiederholen können. Semesterbegleitende Prüfungen werden in enger Zusammenarbeit zwischen Prüfungsausschuss und Modulbeauftragten bzw. -verantwortlichen geplant.
Studienverlauf, Prüfungsanforderungen, Nachteilsausgleich sowie Anerkennungsverfahren sind in der Bachelor- und Master-Prüfungsordnung geregelt. Diese sind öffentlich auf der Studiengangsseite und den zentralen Seiten der Fachhochschule Dortmund einsehbar.
Nähere Informationen finden Sie dazu unter folgendem Link:
https://www.fh-dortmund.de/de/hs/hit/service/fhcard/index.php
Studiengang
FAQs
Studienberatung
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Herr Dr. Waleed Alrawashdeh
Schliepstr. 6–8
44135 Dortmund
0231 5591-311
Studiengangsbüro
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Frau Angela Markovic
Schliepstr. 6–8
44135 Dortmund
0231 5591-211